Digitale Barrierefreiheitserklärung der Regensburg Tourismus GmbH
Das barrierefreie Dokument (PDF) zu nachfolgendem Text finden Sie hier.
Digitale Barrierefreiheitserklärung
Die Regensburg Tourismus GmbH arbeitet daran, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen:
- im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
- und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BayDiV)
- sowie nach BFSG und BFSGV.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain https://tourismus.regensburg.de/
Beschreibung der Dienstleistung
Wir bieten auf unserer Webseite Informationen und Tickets für die Stadt Regensburg, die Umgebung und die Sehenswürdigkeiten an.
Beschreibungen und Erläuterungen zum Verständnis für die Durchführung der Dienstleistung
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzer:innen eine barrierearme Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher:innen anzupassen.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise,
- ohne besondere Erschwernis
- und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
auf der Webseite auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 30 15 49 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten stimmen Lang und XML:Lang Attribute nicht überein. Dadurch können die Seiten möglicherweise nicht korrekt vorgelesen werden. | WCAG: 3.1.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute-Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreadern verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, die einer Rolle zugeordnet sind, aber nicht die dafür benötigten Attribute enthält. Diese Elemente werden von Screenreadern möglicherweise nicht korrekt und entsprechend ihrer Rolle ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria-ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
- Auf allen Seiten ist eine ungültige Sprache hinterlegt. Die Seiten werden möglicherweise nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 3.1.2
Diese Erklärung wurde am 21.08.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Schlichtungsstelle
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47 81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391- 5 67 69 70
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Regensburg Tourismus GmbH
Prinz-Ludwig-Str. 9
93055 Regensburg
tourismus@regensburg.de
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 21.08.2025.
Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet.
Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.